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Feuer
wider
stand.

Der Nachweis des Feuerwiderstandes von KLH®-Bauteilen erfolgt im Rahmen einer statischen Berechnung.

Als Grundlage dafür dienen die Europäische Technische Bewertung ETA-06/0138 und die Bestimmungen nach EN 1995-1-2. Der Nachweis der Tragfähigkeit im Brandfall (Kriterium „R“) kann damit projektbezogen für jeden Bauteil geführt werden. Die Nachweise der Kriterien „E“ und „I“ – Raumabschluss und Wärmedämmung – können ebenfalls nach ETA-06/0138 (S.36) geführt werden.

Wenn die Oberflächen von KLH®-Massivholzplatten durch Beplankungen - beispielsweise mit Gipskarton-Feuerschutzplatten- anfänglich vor Brandeinwirkung geschützt sind, dann dürfen die Versagenszeiten der Beplankungen bei der Bemessung berücksichtigt werden.

Im Downloadbereich finden sie die Kurzberichte der aktuellen Brandprüfungen mit KLH®-Elementen (die Berichte ersetzen den statischen Nachweis in der Regel nicht). Die Ergebnisse – vor allem bei den Wandelementen – sind deutlich besser als erwartet und bescheinigen der KLH®-Massivholzplatte hohe Tragfähigkeit und Rauchdichtigkeit – auch im Brandfall.

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